Ambulante Pflege

Wir orientieren uns an Ihren individuellen Bedürfnissen und berücksichtigen sowohl Ihre persönliche Lebensgeschichte, als auch Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre Zukunftsperspektiven. Dabei beachten wir Ihre körperlichen, seelischen und geistigen Bedürfnisse, Wünsche, Fähigkeiten und Gewohnheiten gleichrangig. Ebenso unterstützen wir Ihren Wunsch nach Gemeinschaft mit anderen Menschen unter Wahrung Ihrer Privat- und Intimsphäre.

Wir helfen Ihnen, Ihre Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung zu erhalten und zu fördern. Mit Ihnen zusammen stimmen wir die Schwerpunkte der Pflege auf Ihre Bedürfnisse, Fähigkeiten und Probleme ab. Wir unterstützen Sie, damit Sie in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

Wir sind für Sie da – ganz gleich wie alt/jung Sie sind!

Examinierte Krankenschwestern und Altenpflegerinnen, sowie ausgebildete und erfahrene Helferinnen und Helfer leisten die von Ihnen gewünschte Hilfe, auch mehrmals am Tag, sowie an Wochenenden und Feiertagen.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:

  • Körperpflege
  • Hilfe beim Anziehen
  • An- / Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verabreichen von Spritzen
  • Wechseln von Verbänden
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Messen von Blutdruck sowie Blutzucker
  • Alle weiteren vom Arzt verordneten Leistungen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Zusatzleistungen (z.B. Begleitdienst, Besuchsdienst …)

Wenn Sie Hilfe brauchen, dann wenden Sie sich an uns.
Ihr Wohlbefinden, sowie die Entlastung Ihrer Familie liegen uns am Herzen.


Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie. Deshalb bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren,
telefonisch oder noch besser, schicken Sie uns Ihre Terminanfrage mit näheren Informationen
per Email an info@nbh-maisach.de.
Telefon 08141 – 30 59 53

Verhinderungspflege

Wenn Sie als pflegende/r Angehörige/r zeitweise verhindert sind oder auch mal eine Pause brauchen, übernehmen wir für Sie

  • Tagesbetreuung
  • stundenweise Betreuung
  • Wochenendbetreuung
  • Urlaubsbetreuung

Abrechnung über die Kasse möglich.

Beratungseinsatz nach § 37

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen.
Diese Beratung übernehmen wir gerne für Sie und stellen dann den geforderten Pflegenachweis aus.

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